Mikrozensus 2025
Informationen zum Mikrozensus 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in jedem Jahr findet auch im Jahr 2025 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen Städten und Gemeinden des Bundeslandes Schleswig-Holstein die 1 %-Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das tatistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016. Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2025.
Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes, sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.
Alle weiteren Informationen finden auf der Internetseite des Statistischen Amts für Hamburg und Schleswig-Holstein unter https://www.statistik-nord.de/mikrozensus.