Gartenwässerzähler / Nebenzähler
Werden vom Grundstückseigentümer selbst erworben (im Baumarkt erhältlich) und eingebaut. Sie sind beim Amt Achterwehr anzumelden und werden von dort auch genehmigt. Für diese Genehmigung wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 20,00 € erhoben. Ein Anmeldeformular anliegend. Dieses kann ausgefüllt und unterschrieben auch per Mail an c.doose[at]amt-achterwehr.de zurückgesandt werden.
Auch die Nebenzähler sind auf 6 Jahre geeicht und müssen dann gewechselt werden. Der Verbrauch wird ab dem 1m³ mit in der Abrechnung berücksichtigt. Bitte achten Sie darauf, dass draußen installierte Nebenzähler zum Winter reingeholt werden, damit diese nicht kaputtfrieren. Die Ablesung des Nebenzählers erfolgt zusammen mit dem Hauptzähler zum Ende e.J..
Für die Gemeinden Melsdorf und Ottendorf sind die Zählerstände des Gartenwasserzählers selbstständig von dem Eigentümer zum 31.12. e.J. beim Amt Achterwehr, Frau Tetens unter +49 (0)4340 / 409-205 oder v.tetens[at]amt-achterwehr.de zu melden, ansonsten kann keine Berücksichtigung in der Abrechnung erfolgen.