Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S. 57) in der zur Zeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.11.2020 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Rendsburg-Eckernförde folgende 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung erlassen: