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Torhaus Quarnbek
Auch Kühe fühlen sich in der Gemeinde wohl
Kreuzfahrtschiff an der Fähre Landwehr
Blumenwiese
Kanutour auf dem Ringkanal
3 Windkraftanlagen in Quarnbek

Windkraft in Quarnbek

Monitoring Ausgleichsfläche Burwiese

Ergebnisbericht von Dr. Hand zu seinenTätigkeiten auf der Burwiese und im Waldbereich der Ausgleichsfläche, wie er ihn am 13.04.2023 in der Ausschussitzung vorgetragen hat.
Ergebnisbericht Sitzung des Wege- und Umweltausschusses Quarnbek am 13.04.2023

 

Bürgerentscheid zur gemeindlichen Bauleitplanung

 

Gemeindeabstimmungsergebnis in der Gemeinde Quarnbek zum Bürgerentscheid "Erweiterung Windpark"

 

In der Sitzung am 13.01.2022 hat die Gemeindevertretung Quarnbek entschieden, den Bürgerentscheid zu der Frage

„Sind Sie dafür, dass für das neue Vorranggebiet PR2_RDE_056 in Quarnbek ein Bebauungsplan aufgestellt und durch eine Veränderungssperre abgesichert wird, in dem durch geeignete Festlegungen der Höhe und Lage der drei Windkraftanlagen die folgenden Ziele 

  • Freihaltung der Biotop-Verbundachse inkl. Moorkörper entlang der Melsdorfer Au 
  • Freihaltung der Sichtachse zu den Denkmälern auf Gut Quarnbek 
  • Berücksichtigung der Belange der Flugabwehrsicherung der Bundeswehr 

angestrebt werden? 

O  Ja     O Nein "

am Sonntag, den 13.03.2022 stattfinden zu lassen.

Quarnbek, 17. Januar 2022

Der Gemeindewahlleiter
Klaus Langer

Zugehörige Dateien
Abstimmungsbekanntmachung: Bürgerentscheid zur Windparkerweiterung in der Gemeinde Quarnbek am 13.03.2022
Stellungnahme der Gemeinde
Stellungnahme QuarnbekerWind
Durchfuehrung_Buergerentscheid_13.03.2022_Windparkerweiterung_Gemeinde_Quarnbek.pdf (275 KB)

 

Bericht des Bürgermeisters 4/2021

Stellungnahmen der Gemeinde zur Landesplanung

Die Gemeinde Quarnbek hat zu allen drei Planauslegungen 2016 bis 2019 über das Amt Achterwehr Stellung genommen.
Die Stellungnahmen und die Abwägungsentscheidungen der Landesplanung finden Sie hier.

Bürgermeister
Klaus Langer
29. April 2021

Pläne zur Erweiterung des Windparks Quarnbek

Die Firma Denker  &  Wulf,  Sehestedt, stellt ihre Pläne für das Vorranggebiet PR2_RDE_056 auf Quarnbeker Gemeindegebiet am 25. März 2021 in der Sitzung der Gemeindevertretung vor.

Damit alle Bürger*innen diese Pläne nachvollziehen können, finden Sie diese Präsentationsfolien hier.

Klaus Langer
Bürgermeister
25.03.2021

Info zur Erweiterung des Windparkes Quarnbek

Gemeinde Quarnbek
Vorsitzender des Bauausschusses
Dr. Eberhard Tschach

 

Liebe Quarnbekerinnen und Quarnbeker!

In CORONA-Zeiten ist es nicht einfach, Sie über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde zu informieren, da eine Bürgerversammlung durchzuführen derzeit nicht möglich ist. Daher wende ich mich auf diesem Wege an Sie.

Der Bürgermeister Klaus Langer hatte schon am 18. Dezember 2018 auf der Homepage der Gemeinde darauf hingewiesen, dass die Landesplanung Vorrangflächen für Windenergieanlagen (WEA) in Schleswig-Holstein festlegen und die Gemeinde Quarnbek auch betroffen sein wird.

Nun ist am 29. Dezember 2020 die Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II zum Thema „Windenergie an Land“ in Kraft getreten.

Bis dahin war es ein langer Weg, der immer die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange einbezogen hat:

  • Voraus ging, dass im Januar 2015 ein Urteil des OVG Schleswig die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 des Landes Schleswig-Holstein für die Planungsräume I und III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung für unwirksam erklärt hat.
  • Daraufhin hatte die Landesplanungsbehörde im Dezember 2016 die ersten Entwürfe für die Teilaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windkraft veröffentlicht und der Öffentlichkeit, also auch jedem Bürger, sowie den Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit gegeben, zu den Entwürfen bis zum 30.Juni 2017 Stellung zu nehmen.
  • Im März 2017 fanden die ersten öffentlichen Informationsveranstaltungen zur Regionalplanung und Beteiligung, u.a. in Kiel, statt.
  • Mit dem 22. Juni 2017 hat die Gemeindevertretung Quarnbek beschlossen, keine weiteren WEA in der Gemeinde Quarnbek zu befürworten. Dieser Beschluss wurde der Landesplanungsbehörde zugeleitet.
  • Aufgrund von zahlreichen Einwendungen und Bedenken wurden von der Landesplanung drei weitere Planungsentwürfe erarbeitet und öffentlich ausgelegt. Der Vierte wurde im 4. Quartal 2020 abschließend bearbeitet.
  • In allen Planungsentwürfen wurden Ausschlusskriterien bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden abgefragt und entsprechend berücksichtigt. Daraus ergab sich die Gebietskulisse für (vorhandene und) zukünftige Windkraftanlagen.

Mit dem nun festgestellten Teilplan Windkraft zum Regionalplan II wurde der Beschluss der Gemeindevertretung vom 22. Juni 2017 bedeutungslos.

Die Gemeinde Quarnbek hat sich in Sitzungen von Bauausschuss und Gemeindevertretung mit der dritten Auslegung des Teilplanes Windkraft zum Regionalplan II, insbesondere mit der Ausweisung des Vorranggebietes PR2_RDE_056003, auseinandergesetzt. Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 20.12.2018 einstimmig beschlossen, erhebliche Bedenken gegen die Inhalte des für die Flächen in der Gemeinde vorgelegten Entwurfs hinsichtlich der zu erwartenden Störungen des Kulturdenkmals Herrenhaus und Park des Gutes Quarnbek sowie des Biotop-Verbundes an der betroffenen Teilstrecke der Melsdorfer Au geltend zu machen.

Nach dem Protokoll dieser Gemeindevertretersitzung waren außer einem Pressevertreter und der Planerin keine weiteren Gäste anwesend. Auf dieser Sitzung hätte auch eine Informationsmöglichkeit bestanden.

Nach dem Inkrafttreten des Teilplanes Windkraft wandte sich der Vorhabensträger an die Gemeinde, um über dessen Absicht, auf der ausgewiesenen Vorrangfläche Windenergieanlagen zu errichten, zu informieren.

Die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) ist ein so genanntes „privilegiertes Bauvorhaben“ nach §35 BauG; d.h. sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen, … und das Vorhaben … der Nutzung der Windenergie dient, kann der jeweilige Landeigentümer auf seinen Flächen entsprechende Anlagen errichten. – Den öffentlichen Belangen wurde mit dem festgestellten Teilplan Windkraft weitgehend Rechnung getragen; die übrigen werden erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bearbeitet.

Der Vorhabensträger hat auf seiner Präsentation im Bauausschuss deutlich gemacht, dass er gern einvernehmlich mit der Gemeinde die Erweiterung des Windparks vornehmen möchte. Unter diesen Rahmenbedingungen würde er sich vertraglich – in einem Städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauG - verpflichten, u.a.

  • die Bürgerinnen und Bürger in Versammlungen über das Vorhaben und seine Auswirkungen zu informieren
  • den Sitz der Betreibergesellschaft weiterhin in der Gemeinde zu belassen (Damit fließt der größte Teil der Gewerbesteuer der Gemeinde Quarnbek zu.),
  • die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Gemeinde durchzuführen
  • (Der Vorhabensträger wird den Ausgleich in der Burwiese vornehmen und die vereinbarten Entwicklungsmaßnahmen auf 25 Jahre begleiten; auf Ökopunkte soll nicht zurückgegriffen werden!),
  • den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Quarnbek zu ermöglichen, bis zu einem Drittel 1/3 der gesamten neuen Windenergieanlagen zu erwerben,
  • die Höhe der WEA auf 200m zu beschränken
  • mit der Gemeinde Quarnbek und den angrenzenden Gemeinden je nach Betroffenheit vertraglich %-Anteile an der finanziellen Beteiligung für die Gemeinden (gem. §36k EEG) zuzusichern.

Bei einer derartigen Realisierung geht die Gemeinde von Mehreinnahmen von jährlich ca. 100.000 € aus. Diese Einnahmen könnten zweckgebunden für kostenintensive Maßnahmen der Gemeinde, wie Oberflächenentwässerung, Gemeindestraßenausbau, Neubau eines Feuerwehrgerätehauses u.v.m. eingesetzt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger können sicher sein, dass die Gemeindevertretung sich schwer tut, dem Beschluss von 2017 aufgrund der neuen Vorgaben der Landesregierung auf der Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) nicht mehr nachkommen zu können. Sie wird aber mit dem Vorhabensträger die bestmögliche Lösung für die Gemeinde vertraglich sichern.

Eberhard Tschach
22. März 2021

 

Überprüfung der Abstände der Windenergieanlagen zur Wohnbebauung  
(Quelle: Denker und Wulff, Sehestedt)

Karte der Abstände im Windpark Quarnbek

Neuer Regionalplan Windenergie

Die Landesregierung hat den dritten Entwurf der neuen Windenergie-Regionalpläne beschlossen. Die Anhörung beginnt im Januar 2020. 

Nach Auswertung der Stellungnahmen zum zweiten Entwurf aus dem vergangenen Jahr sind nun 340 Windenergie-Vorranggebiete mit insgesamt 31.897 Hektar vorgesehen – das entspricht 2,02 Prozent der Landesfläche. Im dritten Planentwurf sind etwa 28.500 Hektar der Vorranggebiete des vorherigen Planentwurfes enthalten geblieben. 2.300 Hektar sind weggefallen, 3.300 Hektar neu hinzugekommen. Die Vorranggebiete sollen es ermöglichen, bis 2025 pro Jahr zehn Gigawatt an Strom aus Windenergie zu produzieren.
Quelle: schleswig-holstein.de

Die Details zum dritten Entwurf der neuen Windenergie-Regionalpläne sind unter bolapla-sh.de zu finden. Die Abwägung für das Vorranggebiet auf Quarnbeker Gemeindegebiet finden Sie hier.

Bürgermeister
Klaus Langer
18. Dezember 2019