Beschluss: Die erfolgte Beantragung von Fördermitteln aus dem Landesprogramm DigitalPakt SH – Sofortausstattungsprogramm, der Abruf der bewilligten Mittel sowie die Erteilung des Lieferauftrages zur Beschaffung der mobilen Endgeräte in Höhe von 22.849,56 Euro werden nachträglich genehmigt. Der verbleibende Eigenanteil des Schulträgers in Höhe von 33,56 Euro ist in die Abrechnung für die Schulträgerumlage 2020 einzubeziehen und damit über die Schulträgerumlage zu decken. Sofern weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, wird eine Anschaffung von weiteren Geräten bereits jetzt genehmigt. Die weiteren Fördermittel sollen in max. Höhe genutzt werden
Abstimmungsergebnis: Ja Stimmen 7 Nein Stimmen 0 Enthaltungen 0
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