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Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westensee  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Westensee
Gremium: Gemeindevertretung Westensee
Datum: Di, 19.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2.1  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 3  
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 09.11.2021  
SI/2021/171/0056  
     
   
Ö 3.1  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil      
Ö 4  
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 16.12.2021  
SI/2021/171/0058  
     
   
Ö 4.1  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6.1  
Bericht der Ausschussvorsitzenden      
Ö 6.2  
Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter      
Ö 6.3  
Bericht aus dem Amt - Rolf-Dieter Carstensen -      
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 17 "Sandkamp" -Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2022/171/0090  
Ö 8  
Bereitstellung einer Fläche für die Aufstellung von Containern zur Unterbringung von Geflüchteten      
Ö 9  
Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung des Mittelabrufs für das Regionalbudget durch die AktivRegion Mittelholstein e.V. für die Jahre 2023 bis 2029  
2022/171/0089  
Ö 10  
Beteiligung der Gemeinde als Teil der Gebiets-und Förderkulisse der LAG AktivRegion Mittelholstein im Rahmen der ELER-Förderung 2023 bis 2029  
2022/171/0088  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde ist Mitglied im Verein AktivRegion Mittelholstein e.V.. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Teil der Gebiets- und Förderkulisse der LAG AktivRegion Mittelholstein im Rahmen der ELER-Förderung (2023-2029) wird. Sie wird an der Erstellung und Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) aktiv mitwirken.

 

Zur Umsetzung der Strategie ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln für die Jahre 2023 2029

a)      für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe

aa) Regionalmanagement

bb) Sensibilisierungskosten

cc) sonstige Kosten der LAG (Verwaltungskosten)

dd) Regionen-Netzwerk auf Landesebene

b)      zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft erforderlich.

An der Mittelbereitstellung beteiligt sich die Gemeinde mit dem erforderlichen jährlichen Umlagebetrag, der nach bisherigen Berechnungen 1 Euro/Einwohner und Jahr beträgt.

Die Mittel sind im jährlich zu beschließenden Haushalt der Gemeinde auszuweisen. Im Rahmen der o.a. Mitgliedschaft erstattet die Gemeinde auf Anforderung des Amtes Achterwehr diesem die anteiligen Kofinanzierungsmittel und erklärt sich bereit, für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die erforderliche Finanzierung bereitzustellen.

 

   
    19.04.2022 - Gemeindevertretung Westensee
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeinde ist Mitglied im Verein AktivRegion Mittelholstein e.V.. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Teil der Gebiets- und Förderkulisse der LAG AktivRegion Mittelholstein im Rahmen der ELER-Förderung (2023-2029) wird. Sie wird an der Erstellung und Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) aktiv mitwirken.

 

Zur Umsetzung der Strategie ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln für die Jahre 2023 2029

a)      r das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe

aa) Regionalmanagement

bb) Sensibilisierungskosten

cc) sonstige Kosten der LAG (Verwaltungskosten)

dd) Regionen-Netzwerk auf Landesebene

b)      zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft erforderlich.

An der Mittelbereitstellung beteiligt sich die Gemeinde mit dem erforderlichen jährlichen Umlagebetrag, der nach bisherigen Berechnungen 1 Euro/Einwohner und Jahr beträgt.

Die Mittel sind im jährlich zu beschließenden Haushalt der Gemeinde auszuweisen. Im Rahmen der o.a. Mitgliedschaft erstattet die Gemeinde auf Anforderung des Amtes Achterwehr diesem die anteiligen Kofinanzierungsmittel und erklärt sich bereit, für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die erforderliche Finanzierung bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja Stimmen  13
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0

Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
Schließung der öffentlichen Sitzung      
N 13     Verschiedenes      
N 14     Schließung der nichtöffentlichen Sitzung