Bürgerinformationssystem
Auszug - Beratung und Beschluss-Empfehlung bezüglich der Straßenreinigungs-Satzung der Gemeinde Quarnbek
|
Wortprotokoll |
Die gültige Straßenreinigungssatzung gilt auch an den Landstraßen innerhalb der OD-Steine. Herr Helbrecht weist auf die Gefahr hin, die von ungesicherten Arbeiten der Anwohner an den Straßenkanten ausgeht. Frau Dr. Neumann bemerkt, dass andererseits das Entfernen von Bewuchs an den Grundstückskanten und die Reinigung der Wegflächen einheitlich von den Anwohnern gefordert werden sollte. Zum Vorschlag von Herrn Stephan, über eine maschinelle Entfernung des Bewuchses am Kantstein im Auftrag der Gemeinde nachzudenken, weist Bürgermeister darauf hin, dass durch die anstehende Neuasphaltierung der Wege das Problem vorläufig erledigt sein wird. Zu der Thematik soll erneut das Amt zu einer der nächsten Sitzungen eingeladen werden.
Der Vorsitzende verbindet die Schilderung des Beschwerdeanlasses Pferdekot auf Geh- und Radwegen mit der Frage, ob eine Satzung dies regeln kann. Auch Hundekot gehört zum Thema, wobei nach Aussage des Gemeindearbeiters das Aufkommen nachgelassen hat. Herr Helbrecht schlägt vor, Pferde- und Hundehalter erneut an ihre Pflichten zu erinnern und erhält dafür Zustimmung. Neben der Information im nächsten Bericht des Bürgermeisters und auf der Gemeindehomepage sollen die Pferdeställe direkt angesprochen werden.
Herr Helbrecht regt an, Klarheit bei der Aufteilung des Winterdienstes zwischen Anwohnern und der Gemeinde sowie dem Auftragnehmer Fa. Molt zu schaffen. Zum Teil werden Flächen mitgestreut, die in die Zuständigkeit der Anwohner fallen, dennoch bleibt die Verantwortung bei den Anwohnern, weil kein Anspruch besteht. Nach lebhafter Diskussion kommt der Ausschuss zu der Einigung, dass der Auftragnehmer dazu befragt werden soll, auf welchen Gemeindestraßen der Winterdienst mit der vorhandenen Technik möglich ist. Ziel könnte der einheitliche, verbindliche Winterdienst für alle Straßen sein.
Der Gemeindearbeiter erwähnt den Vorschlag von Fa. Molt, den §3 Abs. 4 zu ändern, wonach Streusalz nur in Ausnahmefällen verwendet werden darf. Die Gemeinde Ottendorf hat ihre Satzung bereits dahingehend geändert, dass die professionelle Anwendung von Salz mit der entsprechend knappen und genauen Dosierung erlaubt ist.
Eine Beschlussfassung wird vertagt.