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Vorlage - 2020/050/0271
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Beschlussvorschlag:
Die GV Felde möge beschließen:
1.
Für das Gebiet südlich der Autobahn A 210, Gemarkung Neu-Nordsee, Flur 2 Flurstück 12/19 und Flur 3, Flurstück 11/4 (teilw.) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 31. „Solarpark Felde“ aufgestellt sowie die dazugehörige 10. Änderung des Flächennutzungsplans.
Planungsziel ist die Errichtung eines Solarparks.
Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.
2.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Öffentliche Anhörung
3.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich..
4.
Mit der Planung soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, mit den naturschutzfachlichen Arbeiten das Büro für Landschaftsentwicklung, Kiel, beauftragt werden.
5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ..............................................
Sachverhalt:
Ein privater Investor plant den Bau und Betrieb eines Solarparks entlang der Autobahn.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch nicht näher ermittelbare Gewerbesteuereinnahmen.
Anlage/n:
Konzeptbroschüre
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Konzept_Solarpark Felde (11873 KB) |