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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/171/0080  

Betreff: Neubau Kindertageseinrichtung - Finanzierung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westensee Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Westensee ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Westensee Vorberatung
12.10.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Westensee (offen)   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, die voraussichtlichen Kosten der Errichtung eines Neubaus im Bereich des Bürgerhauses zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Westensee in Höhe von derzeit rund 760.000 Euro wie folgt (vor-)zufinanzieren:

  1. Aus dem Programm BEG Kommunen –Kredit 264 werden bei der KfW-Bank Kredit- und Zuschussmittel (KfW 55) in maximaler Höhe beantragt; die Laufzeit des Kreditvertrages soll mit 20 Jahren (Zinsbindung 10 Jahre) ohne tilgungsfreie Anlaufzeit vereinbart werden.
  2. Die erforderliche Restfinanzierung erfolgt durch Aufnahme eines Kommunaldarlehens mit einer Laufzeit und gleichlaufender Zinsbindung über 30 Jahre.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Anträge umgehend bei der KfW zu stellen und nach Abrechnung der Baumaßnahme die erforderliche Restkreditaufnahme nach Abforderung aktueller Angebote bei mindestens drei Kreditinstituten beim dann zinsgünstigsten Kreditinstitut vorzunehmen.

 

 


Sachverhalt:

In der Gemeinde Westensee betreibt der Kirchenkreis Altholstein in Liegenschaften der Kirchengemeinde Westensee die örtliche Kindertageseinrichtung. Bereits vor einigen Jahren wurde zusätzlich in Räumlichkeiten des gemeindlichen Bürgerhauses eine ausgegliederte Krippengruppe eingerichtet.

Im vergangenen Jahr hat die Gemeindevertretung vor dem Hintergrund des gestiegenen Betreuungsbedarfs und den damit verbundenen fehlenden Betreuungsplätzen in der Gemeinde grundsätzlich beschlossen, zur Erweiterung der vorhandenen Räumlichkeiten im Bereich des Bürgerhauses einen Neubau zu planen. Anlässlich der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.08.2021 wurde nach Vorstellung des aktuellen Planungsstandes und der voraussichtlichen Kosten ergänzend beschlossen, dass im Rahmen der Planungen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln nach dem KfW-55 Standard einzuhalten sind.

Für die Umsetzung der Baumaßnahme wurden im Rahmen der Haushaltsplanungen 2021 auf Basis des seinerzeitigen Planungsstandes bereits Mittel in Höhe von 760.000 Euro bereitgestellt; diese entsprechen auch der aktuellen Kostenschätzung des Architektenbüro bbp vom 20.09.2021.

Zur Gegenfinanzierung sieht der Haushalt jedoch derzeit neben einer Kreditaufnahme von 320.000 Euro zusätzliche Einnahmen in Form von Investitionszuweisungen aus Fördermitteln des Landes bzw. Bundes in Höhe von 440.000 Euro vor. Diesbezüglich teilte der zuständige Sachbearbeiter beim Kreis Rendsburg-Eckernförde auf aktuelle Nachfrage mit, dass zwar der entsprechende Gemeindeantrag eingangen sei, jedoch aufgrund der Vielzahl beantragter Maßnahmen und der beschränkten Mittelhöhe lediglich auf der Warteliste geführt werde.

Somit muss die Gemeinde aktuell davon ausgehen, dass die Finanzierung des Neubaus ohne diese Fördermittel sicherzustellen und ihre Haushaltsplanung entsprechend anzupassen ist.

Durch die Beschlussfassung zur Einhaltung des KfW-55-Standards schafft die Gemeinde grundsätzlich die Möglichkeiten, die entsprechenden Finanzierungsangebote der KfW-Bank in diesem Bereich in Anspruch nehmen zu können. Derzeit werden hier zwei Varianten angeboten: BEG-Programm 464, in dem es lediglich einen Zuschuss zu den Baukosten gibt, und BEG-Programm 264, in dem die Gemeinde in Abhängigkeit von der Größe der baulichen Maßnahmen ein zinsbegünstiges Darlehen zzgl. eines Tilgungszuschusses in Anspruch nahmen kann. Die Berechnungsgrundlagen für den Zuschuss (464) und den Tilgungszuschuss (264) sind identisch, so dass sich die Programme lediglich in der möglichen Kreditaufnahme unterscheiden.

Ausgehend von den aktuellen Planungseckwerten wäre bei Baukosten von 760.000 Euro und einer geplanten Nettogrundfläche von 298,60 m² davon auszugehen, dass über das Programm 264 ein Kredit in Höhe von 597.200 Euro aufgenommen werden könnte und die Restfinanzierung in Höhe von 162.800 Euro über einen klassischen Kommunalkredit sicherzustellen wäre. Zusätzlich würde die Gemeinde dann einen Tilgungszuschuss in Höhe von 89.580 Euro erhalten. Im Programm 464 wäre die Zuschusshöhe gleich, jedoch müssten die verbleibenden Baukosten in voller Höhe über einen klassischen Kommunalkredit gedeckt werden.

Innerhalb des Programms 264 können Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren mit einer Zinsbindung von jeweils 10 Jahren gewählt werden, optional sind auch tilgungsfreie Anlaufjahre möglich (im Rahmen der anliegenden Beispielrechnungen nicht berücksichtigt).

In der anliegenden Übersicht mit Beispielrechnungen sind die unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen der Finanzierungsvarianten in vereinfachten Weise dargestellt.

Festzustellen ist dabei zunächst, dass mit zunehmender Gesamtlaufzeit zwar die laufenden jährlichen Belastungen geringer ausfallen, gleichzeitig aber auch die Gesamthöhe der über die Laufzeit zu zahlenden Zinsen deutlich höher ist.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint auch mit Blick auf die laufenden jährlichen Belastungen die Variante mit einem KfW-Darlehen mit Laufzeit über 20 Jahre sinnvoll, da hier durch die etwas gestreckte Tilgungszeit die laufende Belastung nur geringfügig über einer 30-jährigen Finanzierung liegt, gleichzeit aber Zinsen in Summe von kalk. rund 43.000 Euro eingespart werden können. Gleichzeitig sichert sich die Gemeinde dadurch die Option, im dem Fall, dass doch noch Fördermittel aus dem Landes- bzw. Bundesprogramm bezogen werden, diese nach den 10 Jahren Zinsbindung als Sondertilgung einsetzen zu können und damit die jährlichen Belastung und die insgesamt zu zahlenden Zinsen nochmals zu reduzieren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Wegfall der bislang geplanten Investitionszuweisungen in Höhe von 440.000 Euro muss die Gemeinde aus dem allgemeinen Haushalt diesen Kostenanteil zzgl. etwaiger Finanzierungskosten zusätzlich tragen. Ausgehend vom akuellen Zinsniveau sind dies über eine Laufzeit von 30 Jahren zusätzliche Zinslasten von rund 56.000 Euro.

Durch die beschlossene Planung nach dem KfW-55-Standard werden diese Mehrkosten jedoch dadurch (teilweise) kompensiert, dass hier für Teile der erforderlichen Kreditsummen zinssubventionierte Mittel in Anspruch genommen werden können und zusätzlich ein Zuschuss von 89.580 Euro gewährt wird. Diese Effekte hätten jedoch zumindest anteilig auch die bisherige Finanzierungsplanung deutlich vergünstigt.


Anlage/n:

Finanzierungsbeispiele KiTa-Erweiterung Westensee

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Finanzierungsbeispiele KiTa-Erweiterung Westensee (50 KB)