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Entgeltordnung für den Grillplatz in der Gemeinde Westensee

Satzungen des Amtsbereiches

Für das Gebiet des Amtes Achterwehr gelten neben den bundes- und landesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen im Wesentlichen die von den jeweiligen Gemeinden bzw. vom Amt erlassenen Satzungen.

erlassen am: 07.09.2023 | i.d.F.v.: 15.12.2023 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 19.12.2023


Durch Beschluss der Gemeindevertretung Westensee vom 07.09.2023 wird folgende Entgeltordnung für den Grillplatz der Gemeinde Westensee erlassen:

1.

Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Grillanlage an der Badestelle in Westensee werden folgende Benutzungsentgelte erhoben:

a) Für Kinder u. Jugendliche pro Tag / Person 0,50 Euro
mindestens aber 15,00 Euro
b) Für Erwachsene pro Tag / Person 1,00 Euro
mindestens aber 25,00 Euro
c) Für die Nutzung des Stromanschlusses wird eine Pauschale von 5,00 Euro
erhoben.
d) Bei Absage des Termins aufgrund von schlechten
Witterungsverhältnissen ist ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro
zu zahlen.

2.

Zusätzlich zu den Beträgen nach Ziffer 1 werden die jeweils gültigen Umsatzsteuern erhoben.

3.

Die Entgelte nach Ziffer 1 und 2 werden mit der Terminzusage fällig.

4.

Diese Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 01.01.2023 außer Kraft.

Anlagen