Entgeltordnung für den Grillplatz in der Gemeinde Westensee
Satzungen des Amtsbereiches
Für das Gebiet des Amtes Achterwehr gelten neben den bundes- und landesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen im Wesentlichen die von den jeweiligen Gemeinden bzw. vom Amt erlassenen Satzungen.
Entgeltordnung für den Grillplatz in der Gemeinde Westensee
erlassen am: 07.09.2023 | i.d.F.v.: 15.12.2023 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 19.12.2023
Durch Beschluss der Gemeindevertretung Westensee vom 07.09.2023 wird folgende Entgeltordnung für den Grillplatz der Gemeinde Westensee erlassen:
1.
Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Grillanlage an der Badestelle in Westensee werden folgende Benutzungsentgelte erhoben:
a) | Für Kinder u. Jugendliche pro Tag / Person | 0,50 Euro |
mindestens aber | 15,00 Euro | |
b) | Für Erwachsene pro Tag / Person | 1,00 Euro |
mindestens aber | 25,00 Euro | |
c) | Für die Nutzung des Stromanschlusses wird eine Pauschale von | 5,00 Euro |
erhoben. | ||
d) | Bei Absage des Termins aufgrund von schlechten | |
Witterungsverhältnissen ist ein Bearbeitungsentgelt von | 5,00 Euro | |
zu zahlen. |