Finanzen
Finanzen
Der Zahlungsverkehr des Amtes Achterwehr und seiner acht amtsangehörigen Gemeinden wird zentral von der Amtskasse Achterwehr abgewickelt.
Ansonsten nutzen Sie gerne die bequeme Möglichkeit des Bankeinzugs.
Nähere Auskünfte erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes.
Durch die Erhebung von Gebühren wird jedoch versucht, diese Kosten nach dem Verursacherprinzip denjenigen aufzuerlegen, die diese auch verursacht haben, um so die Steuerbelastung für die Allgemeinheit nicht zusätzlich noch zu erhöhen.
Für die nachfolgend aufgeführten Amtshandlungen bzw. Dienstleistungen sind durch bundes- oder landesrechtliche Vorschriften einheitliche Gebühren(sätze) festgelegt worden. Daneben ist es jedoch erforderlich, auch für eine Vielzahl anderer Amtshandlungen oder Dienstleistungen des Amtes Gebühren zu erheben. Sofern Sie im nachfolgenden Katalog für Ihre Anliegen keine Gebührenausweisung finden, informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Amtsverwaltung Sie gern über eine evtl. dennoch bestehende Gebührenpflicht.
Amtshandlung / Dienstleistung im Bereich
Standesamt | |
Kirchenaustritt | 20,00 Euro |
Einwohnermeldeamt | |
Bundespersonalausweis (unter 24. J.) | 22,80 Euro |
Bundespersonalausweis (über 24. J.) | 37,00 Euro |
Vorläufiger Bundespersonalausweis | 10,00 Euro |
Reisepass (unter 24. J.) | 37,50 Euro |
Reisepass (über 24. J.) | 60,00 Euro |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro |
Kinderreisepass | 13,00 Euro |
Meldebescheinigung | 6,00 Euro |
Führungszeugnis | 13,00 Euro |
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister | 13,00 Euro |
Auskunft aus dem Melderegister | 13,00 Euro |