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Arbeitsschutz / Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)

Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet. Sie umfassen folgende Aufgabenbereiche:

  • Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht-/Schichtarbeit, Sozialvorschriften im Straßenverkehr,
  • Schutz werdender und stillender Mütter am Arbeitsplatz,
  • Kinder- und Jugendarbeitsschutz,
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen,
  • Technische Sicherheit von Maschinen und Geräten,
  • Umgang mit Gefahrstoffen inklusive Sprengstoffen, Biostoffen,
  • medizinische Aspekte des Arbeitsschutzes,
  • Anlagensicherheit,
  • physische und psychische Belastungen in der Arbeitswelt.

 

An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK).

 

Keine

 

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und STAUK.

Staatlicher Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein

STAUK - Arbeits- und Gesundheitsschutz

 

Ansprechpartner

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel: 0431 220040-10   |   Fax: 0431 220040-650
E-Mail: poststelle[at]arbeitsschutz.uk-nord.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

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Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
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