Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
Wenn Sie sich fortbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BAföG eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden.
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:
Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.
Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.
Kurztext
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.
Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafög.de.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantrag werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
keine
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie den Antragsformularen entnehmen.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Rechtsbehelf
Ansprechpartner
Investitionsbank Schleswig-Holstein für weitere Förderprogramme
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel:
+49 431 9905-0
|
Fax:
+49 431 9905-3383
E-Mail:
info[at]ib-sh.de
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.