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Auskunft Fischereibuch

Möchten Sie wissen, wem ein bestimmtes Fischereirecht gehört, können Sie sich an die obere Fischereibehörde wenden und diese Auskunft anfordern.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Sie bitten formlos per Mail oder telefonisch eine Auskunft aus dem Fischereibuch an. Wenn Sie ein begründetes Interesse vorweisen, in dem Sie plausibel Ihre Gründe erläutern, erhalten Sie die Auskunft von der oberen Fischereibehörde, indem Ihnen der Inhaber des Fischereirechtes benannt wird. Das Fischereibuch dient demnach als zentrales Auskunftsregister.

Kurztext

  • Fischereibuchauskunft erteilen

Zuständig: obere Fischereibehörde

 

  • Sie fragen bei der oberen Fischereibehörde formlos per Mail oder telefonisch eine Auskunft aus dem Fischereibuch an.
  • Sie erläutern Ihre Gründe, warum Sie diese Auskunft benötigen.
  • Anschließend erhalten Sie die Auskunft von der oberen Fischereibehörde, indem Ihnen der Inhaber des Fischereirechtes benannt wird.

Voraussetzungen

Es muss ein begründetes Interesse vorliegen: Die Gründe erläutern Sie, je nachdem in welcher Form Sie den Antrag stellen, schriftlich oder mündlich

 

Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0   |   Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.