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Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein

Unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderer.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Es gibt in Schleswig-Holstein eine übergreifende, unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer. Ein Hauptanliegen ist daneben die Förderung der gesellschaftlichen Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer und Aussiedlerinnen und Aussiedler.
Das Angebot des Beauftragten umfasst die

  • Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen,
  • Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren,
  • Stellungsnahme zu politischen Konzepten und Programmen,
  • Kooperation mit den im Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsbereich tätigen Einrichtungen, insbesondere mit Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden, und auf deren Wunsch die Koordination sowie die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich Zuwanderung und Flüchtlinge.

Weitere Informationen siehe auch https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb und https://www.facebook.com/zuwanderungsbeauftragtersh

 

An die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

 

Keine.

 

Alle Unterlagen, die das ausländerrechtliche Verfahren betreffen.

 

Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen (FlüBeauftrG SH).

FlüBeauftrG SH

 

Die Beauftragte wird nicht tätig, soweit die Härtefallkommission des Landes, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten oder der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder Schleswig-Holsteinischen Landtages mit der Angelegenheit befasst sind oder in der Vergangenheit befasst waren.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

 

Ansprechpartner

Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein

Karolinenweg 1
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-1291   |   Fax: +49 431 988-1293
E-Mail: fb[at]landtag.ltsh.de


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

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Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
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Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.