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Behördennummer 115

Über die 115 erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Behördenanliegen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Dabei ist es egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist. Zum Beispiel:

  • Ich habe ein neues Auto gekauft, wann hat die Zulassungsstelle geöffnet?
  • Wo kann ich meinen neuen Personalausweis beantragen?
  • Wie kann ich BAföG beantragen?
  • Wo kann ich eine Melderegisterauskunft einholen?
  • Wie melde ich ein Gewerbe an?

Ziel der 115 ist es, Ihre Fragen beim ersten Kontakt zu beantworten. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf. Dies garantiert Ihnen das 115-Serviceversprechen.

Die aufwändige Suche nach Zuständigkeiten und einzelnen Telefonnummern entfällt. Die meisten Anfragen können sofort beantwortet werden, so dass Sie sich mit demselben Anliegen nicht ein zweites Mal an die Verwaltung wenden müssen. Unnötige Behördengänge werden vermieden .

Für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist die 115 über ein Gebärdentelefon erreichbar.

Kurztext

Über die Telefonnummer 115 erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Behördenanliegen. Dabei ist es egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist.

Ziel der 115 ist es, Ihre Fragen beim ersten Kontakt zu beantworten. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf. Dies garantiert Ihnen das 115-Serviceversprechen.

Für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist die 115 über ein Gebärdentelefon erreichbar. 

 

Einheitliche Behördennummer

Tel.: 115
Schreibtelefon: +49 30 221911-016
ISDN-Bildtelefon: +49 30 188080-805
Gebärdensprachtelefon: 115@gebaerdentelefon.d115.de

Mo 08:00 – 18:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 18:00 Uhr

Organisation der Einheitliche Behördennummer 115:

Geschäfts- und Koordinierungsstelle von 115
im Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit  101 D
10559 Berlin
Tel. : +49 30 186812535 (dienstlich)
E-Mail : 115[at]bmi.bund.de (dienstlich)

Zuständige Stelle

Einheitliche Behördennummer

Tel.: 115
Schreibtelefon: +49 30 221911-016
ISDN-Bildtelefon: +49 30 188080-805
Gebärdensprachtelefon: 115@gebaerdentelefon.d115.de

Mo 08:00 – 18:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 18:00 Uhr

Organisation der Einheitliche Behördennummer 115:

Geschäfts- und Koordinierungsstelle von 115
im Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit  101 D
10559 Berlin
Tel. : +49 30 186812535 (dienstlich)
E-Mail : 115[at]bmi.bund.de (dienstlich)

 

keine

Bearbeitungsdauer

Anfragen werden regelmäßig sofort beantwortet. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten.

 

Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten.

 

Die 115 ist eine allgemeine Auskunft zu Leistungen der Verwaltung. Auskünfte zu laufenden Verwaltungsverfahren oder rechtliche Beratung sind nicht möglich.

 

Ansprechpartner

Geschäfts- und Koordinierungsstelle von 115 im Bundesministerium des Inneren

Atl-Mobit 101 D
10559 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 186812535  
E-Mail: 115[at]bmi.bund.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.