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Besuch der Ausschusssitzungen des Landtages

Wenn Sie Ausschussitzungen besuchen möchten, müssen Sie sich an den Schleswig-Holsteinischen Landtag wenden.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Die Sitzungen der ständigen Ausschüsse des Schleswig-Holsteinischen Landtages sind in der Regel öffentlich. Für bestimmte Verhandlungsgegenstände kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise schutzwürdige Interessen Einzelner dies erfordern.

Das Themenspektrum, mit dem sich der Landtag zu befassen hat, ist sehr umfangreich. Von den Parlamentariern werden kompetente Stellungnahmen und Entscheidungen zu allen Fragen unserer vielschichtigen modernen Gesellschaft erwartet - von Bildungspolitik über Justizangelegenheiten und Finanz- und Wirtschaftsthemen bis hin zu Landwirtschaft und Umweltschutz.

Die Ausschüsse werden vom Landtag eingesetzt. Sie bereiten die Beschlüsse des Landtagsplenums vor und leisten mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Wahrnehmung der Kontroll-, der Gesetzgebungs-, der Informations- und der Artikulationsfunktion des Parlaments. Die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse sind für das Plenum aber nicht verbindlich.

 

An den Schleswig-Holsteinischen Landtag.

Schleswig-Holsteinischer Landtag

 

Die Anzahl und das Aufgabengebiet der ständigen Ausschüsse (sogenannte Fachausschüsse) werden durch das Parlament für die Dauer einer Wahlperiode in der Geschäftsordnung des Landtages festgelegt.

Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages

 

Die Ausschüsse des Landtages tagen fast immer im Landeshaus. Die Termine dafür werden regelmäßig im Internet-Angebot des Landtages veröffentlicht.

Zum Betreten des Landeshauses führen Sie bitte einen gültigen Personalausweis mit sich.

Ausschüsse des Schleswig-Holsteinischen Landtages

 

Ansprechpartner

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0  
E-Mail: registratur[at]landtag.ltsh.de
Web: www.landtag.ltsh.de/

Postanschrift:

Postfach 7121
24171 Kiel


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.