Besuch des Landtages
Wenden Sie sich an den Schleswig-Holsteinischen Landtag, wenn Sie diesen besuchen möchten.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie haben die Möglichkeit, den Landtag als Einzelpersonen oder als Gruppe zu besuchen. Zu den Plenartagungen werden Tribünenplätze durch die Landtagsverwaltung in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Außerdem verfügen die Fraktionen über einige weitere Plätze.
Sie wollten schon immer wissen, wie der Landtag arbeitet und wer warum was macht?
Das ist gut! Dann können wir Ihnen verschiedene Programmangebote machen:
Gruppen:
Besuch einer Plenardebatte,
Diskussion mit Abgeordneten,
Informationsprogramm,
Rollenspiele,
Seminare.
Einzelpersonen:
Besuch einer Plenardebatte,
offener Besucherabend.
An das Referat für Öffentlichkeitsarbeit beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Aufgrund der starken Nachfrage kann es bei den Besuchsprogrammen zu Wartefristen von mehreren Monaten kommen.
Der offene Besucherabend für Einzelpersonen steht jedoch auch ohne Anmeldung jeder Bürgerin und jedem Bürger offen.
Keine
Für Programme mit Abgeordnetengesprächen wird auf Antrag ein Fahrtkostenzuschuss gewährt.
Weitere Informationen zum Besuch des Landtages finden Sie auf den Internetseiten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Besuch des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Ansprechpartner
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Referat für Öffentlichkeitsarbeit (Besucherdienst)
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-1118
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.