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Bibliotheken (öffentlich)

Öffentliche Bibliotheken (Büchereien) sind in der Regel kommunale Einrichtungen und für jedermann frei zugänglich.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Öffentliche Bibliotheken (Büchereien) sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.

Die Voraussetzungen für die Benutzung (zum Beispiel Anmeldung, Benutzerausweis, Leihdauer) sind in Benutzungs- und Gebührenordnungen der Büchereien geregelt.

 

An Ihre Bibliothek vor Ort oder an die Fahrbücherei.

 

Die Kosten für die Benutzung sowie für besondere Leistungen wie Kopien, Reproaufträge, Dokumentenlieferungen, Nutzung des Bildarchivs oder den Zugang zum Internet sind von Bibliothek zu Bibliothek unterschiedlich.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die jeweilige Biblitohek.

 

Allgemeine Informationen zu den Bibliotheken in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Kultur Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten der Büchereizentrale Schleswig-Holstein und der Dänischen Zentralbibliothek (Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig e. V.).

Kultur

BZ-SH - Öffentliche Büchereien in Schleswig-Holstein

Dansk Centralbibliotek for Sydslevig e. V.

 

Ansprechpartner

Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek

Wall 47
24103 Kiel
Tel: +49 431 69677-10   |   Fax: +49 431 69677-11
E-Mail: landesbibliothe[at]shlb.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LBSH/lbsh_node.html


Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Fr 09:00 - 17:00 Uhr
Di, Do 09:00 - 19:00 Uhr


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.