Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Unternehmen, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen eine Zertifizierung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Sie regelt, dass im Zusammenhang mit der europäischen Durchführungsverordnung Unternehmen, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, vornehmen, zertifiziert sein müssen.
Die zuständige Behörde zertifiziert die Unternehmen, wenn diese nachweisen können, dass sie über
verfügen.
Kurztext
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Aufnahme der Tätigkeit.
§ 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
Rechtsbehelf
Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Das Antragsformular wird auf Anfrage durch das Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellt.
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)
Dezernat 79 Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de
Tel.: 04347/704-290 oder -370
Fax: 04347/704-602
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
- Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Zulassung
- Tiere: Schlachten - Erlaubnis
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt Dezernat 24 – Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 704-387
|
Fax:
+49 4347 704-602
E-Mail:
chemikalien[at]lfu.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/LFU_node.html
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
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Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.