Existenzgründungsförderung
Die Wirtschafts-/Existenzgründungsförderung berät und fördert Existenzgründer/innen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für Existenzgründerinnen und Existenzgründer bietet die Wirtschafts-/Existenzgründungsförderung des Landes Schleswig-Holstein Unterstützung in Form von Beratung und Förderung, damit Sie Ihr gewerbliches Vorhaben verwirklichen können.
An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Schleswig-Holstein - Existenzgründung
BMWi - Förderdatenbank für Existenzgründer in Schleswig-Holstein
- Angebote für Ausschreibungen von öffentlichen Dienststellen über die elektronische Vergabeplattform einreichen
- Cross Compliance Überprüfung
- Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) in Schleswig-Holstein 2021-2027
- Integrierte ländliche Entwicklung (Dorfentwicklung + Leader)
- Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-4760
|
Fax:
+49 431 988-4700
E-Mail:
poststelle[at]wimi.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html
Postanschrift:
24171 Kiel
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.