Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
Wer Schifffahrtsanlagen errichten, ändern oder betreiben möchte, benötigt in den meisten Fällen eine Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von
benötigen Sie in den meisten Fällen eine Erlaubnis (Bewilligung).
Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.
Die Durchführung von Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Bestellung zur Betreuerin oder zum Betreuer durch das Betreuungsgericht veranlassen
- Gewerbelegitimationskarte
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
Ansprechpartner
Amt für Planfeststellung Verkehr, Niederlassung Itzehoe
Breitenburger Straße 37
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 66-0
|
Fax:
+49 4821 66-2714
E-Mail:
poststelle[at]sba-iz.landsh.de
Postanschrift:
25510 Itzehoe
Amt für Planfeststellung Verkehr, Niederlassung Lübeck
Jerusalemsberg 9
23568 Lübeck, Hansestadt
Tel:
+49 451 371-0
|
Fax:
+49 451 371-2124
E-Mail:
poststelle[at]sba-hl.landsh.de
Postanschrift:
23509 Lübeck, Hansestadt
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum
Tel:
+49 4841 667-0
|
Fax:
+49 4841 667-115
E-Mail:
Poststelle.Husum[at]LKN.landsh.de
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.