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Fischereibuch

Sie beantragen bei der oberen Fischereibehörde, dass Ihr selbständiges Fischereirecht in das Fischereibuch eingetragen wird.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Sie erhalten vom Amt einen offiziellen, gesiegelten Bescheid über die Eintragung. Möchten Sie wissen, wem ein bestimmtes Fischereirecht gehört, können Sie sich an die obere Fischereibehörde wenden und diese Auskunft anfordern. Das Fischereibuch dient demnach zusätzlich als zentrales Auskunftsregister.

Kurztext

  • Führen des Fischereibuches
  • selbständige Fischereirechte werden in das Fischereibuch eingetragen

Zuständig: obere Fischereibehörde

 

  • Durch Einreichen der rechtlichen Unterlagen können Sie die Eintragung, Änderung oder Löschung in das Fischereiregister beantragen:

    • Die Behörde ändert das Fischereibuch und erteilt Ihnen einen Änderungsbescheid, der Ihnen per Mail oder Post zugeht
    • Sie werden in diesem Bescheid zu einer Gebührenzahlung aufgefordert

Nachdem die Zahlung von Ihnen getätigt wurde und bei der Behörde eingegangen ist, wird Ihr Vorgang abgelegt

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines selbstständigen Fischereirechtes oder im Besitz eines Gewässergrundstückes.

 

Kostenrahmen: 25-150 Euro

 

  • Rechtliche Unterlagen zum Nachweis des Eigentums des selbst. Fischereirechtes in Kopie per Mail oder per Post
  • Unterlagen können Eigentumsnachweise wie Grundbucheinträge des Gewässergrundstücks oder Weiterveräußerungsnachweise wie Pachtverträge sein

 

Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0   |   Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.