Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Fluglärm (Militär)

Wer sich von militärischem Flüglärm belästigt fühlt, kann sich direkt an die Bundeswehr wenden.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Wenn Sie sich von militärischem Fluglärm belästigt fühlen oder Fragen zu den Themen Fluglärm oder Tiefflug haben, können Sie sich direkt an die Bundeswehr (Luftwaffe) wenden.

 

An die Bundeswehr - Luftwaffe (kostenfreie Rufnummer): 0800 – 8 620 730.

Dieses Bürgertelefon steht Ihnen von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr und freitags zwischen 8:00 Uhr und 12:30 Uhr zur Verfügung.

Luftwaffe - Bürgertelefon

 

Ansprechpartner

Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr - Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel

Feldstraße 234
24106 Kiel
Tel: +49 800 8 620 730   |   Fax: +49 431 384-5440
Web: www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLNzKI9zA0AMmB2e4-AfqRUFYIQtTLGSoKUhuUkqrv65Gfm6rvrR-gX5AbGlHu6KgIAMFxDlU!/delta/base64xml/L3dJdyEvd0ZNQUFzQUMvNElVRS82XzIwX0gwVg!!


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.