Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
Wer Luftfahrer / Luftfahrerinnen ausbilden möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für die Ausbildung von Luftfahrern benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
Zugangsvoraussetzungen gem. EASA Teil-FCL.915.FI:
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
An das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
35,00 Euro bis 380,00 Euro.
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nebst Nachweisen der Erfüllung der Voraussetzungen.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
38144 Braunschweig
Tel:
+49 531 2355-115
|
Fax:
+49 531 2355-710
Web:
www.lba.de
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.