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Gesellenprüfung: Gestreckte Gesellenprüfung

Die gestreckte Gesellenprüfung besteht aus einer Gesellenprüfung während und einer Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Alternativ zur herkömmlichen Verfahrensweise mit Zwischenprüfung während und Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit wird in einigen Ausbildungsberufen die gestreckte Prüfungsform mit

  • Teil 1 der Gesellenprüfung während der Ausbildungszeit und
  • Teil 2 der Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit

angewendet.
Die Gesellenprüfung besteht somit aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen. Teil 1 kann nicht selbständig angefochten und nicht vor Ablegen des Teils 2 eigenständig wiederholt werden. Die klassische Zwischenprüfung entfällt bei dieser Prüfungsform.

Wird die Ausbildung nach dem Ablegen von Teil 1 abgebrochen, kann das Prüfungsergebnis bei einer Wiederaufnahme anerkannt werden.

Für beide Prüfungsteile wird eine gesonderte Anmeldung/Zulassung benötigt.

 

An die zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung.

 

Die Ausstellung des Prüfungszeugnisses ist gebührenfrei.

Für die englischsprachige und französischsprachige Übersetzung können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Handwerkskammer.

 

  • § 26 Abs. 2 Satz 2 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung),
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG).

§ 26 HwO

BBiG

 

Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.

Gesellenprüfung

 

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Handwerkskammer Flensburg

Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel: 0049461 866-0   |   Fax: 0049461 866-110
E-Mail: info[at]hwk-flensburg.de

Postanschrift:

Postfach 1738
24907 Flensburg


Öffnungszeiten:

Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

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Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
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Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.