Gesundheitsberufe, Gesundheitsfachberufe: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Berufsbezeichnungen in Gesundheitsfachberufen (z.B. Ergotherapeut, Logopäde), bedürfen einer Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
Bitte wenden Sie sich an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB Landesamt).
Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Diese sind:
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.
Da unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle (SHIBB Landesamt) in Verbindung zu setzen.
§ 1 Absatz 1 Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG)
§ 2 Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG)
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 9.6.1 (VwGebV)
§ 2 Notfallsanitätergesetz (NotSanG)
Formloser Antrag.
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung für eine Tätigkeit als Landesbeamtin oder Landesbeamter beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter beantragen
- Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen
- Führungszeugnis beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Ansprechpartner
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SG 21/Gesundheitsberufe
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Tel:
+49431 988 9761
E-Mail:
gesundheitsberufe[at]shibb.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html
Öffnungszeiten:
Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.