Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen

Wer als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden möchte, benötigt eine staatliche Anerkennung.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/Hufschlagschmiedin oder als Hufbeschlaglehrschmied/Hufschlaglehrschmiederin tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

 

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

 

Keine

 

Keine

 

Nachweise über:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung,
  • eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem/er Hufbeschlagschmied/in, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
  • den Besuch der erforderlichen Lehrgänge (4 Wochen - Einführungslehrgang und 4 Monate - Vorbereitungslehrgang),
  • eine erfolgreich bestandene Prüfung (Hufbeschlagschule),
  • die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis).

 

Der Antrag ist formlos zu stellen.

 

Ansprechpartner

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel: 0431 9880  
E-Mail: poststelle[at]mllev.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.