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Informationen zu Selbsthilfegruppen

Informationen zu Selbsthilfegruppen und zur Gründung und Förderung von Selbsthilfegruppen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


In Deutschland gibt es verschiedene Organisationen und Wohlfahrtsverbände, die Menschen bei der aktiven Selbsthilfe unterstützen. Sie informieren Interessierte über die Möglichkeiten der Gruppenselbsthilfe, beraten bei der Förderung und Gründung von Selbsthilfegruppen, bündeln und vertreten die Interessen der Gruppen in der sozial- und gesundheitspolitischen Diskussion und bieten Qualifizierungsmöglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Selbsthilfegruppen.

 

Informationen zu Selbsthilfegruppen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Frauenberatungsstellen in Schleswig-Holstein

Patientenombudsmann/Selbsthilfegruppen/Selbsthilfekontaktstellen/Beratungsstellen

 

Ansprechpartner

Patientenombudsmann/-frau e. V.

Geschäftsstelle: c/o Ärztekammer SH
23795 Bad Segeberg
Tel: 0 18 05 23 53 84  
E-Mail: ombudsverein[at]aeksh.org
Web: www.patientenombudsmann.de


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.