Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Fahrzeugdaten ändern (Technische Änderung)
Sofern technische Veränderung an einem Fahrzeug vorgenommen werden, müssen diese in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Ihr Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, zum Beispiel durch Anbau einer Anhängerkupplung, Verwendung anderer Rad-/Reifenkombinationen, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches.
Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es seit dem Tag der ersten Zulassung nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eine höhere Abgasnorm erfüllt, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist.
Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle (TÜV Nord) oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, FSP, GTÜ, KÜS, TÜV Nord, TÜV Süd Autopartner GmbH) begutachtet werden:
Wenn die Änderung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, ist dies auf der entsprechenden Teilegenehmigung vermerkt.
Technische Änderungen müssen in einer Reihe von Fällen (wie zum Beispiel die Umschlüsselung eines Fahrzeugs) in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden. Bei einer Verbesserung der erreichten Abgasnorm wirkt sich die Verbesserung erst mit dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere auf die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer aus.
Voraussetzungen:
Soweit ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist, Vorführung des Fahrzeugs bei einer / einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer Prüfingenieurin / eines Prüfingenieurs, die den ordnungsgemäßen Ein-, An- oder Ausbau durch ein Gutachten bestätigen.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
In allen Fällen:
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
TIPP: Fragen Sie vor Ein- oder Umbau eine/n amtlich anerkannte/n Sachverständige/n für den Kraftfahrzeugverkehr oder eine(n) Prüfingenieur/in einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.
Beachten Sie aber bitte, dass bei einigen technischen Änderungen die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. Die Eintragung der Änderungen in die Zulassungsbescheinigung muss daher unverzüglich beantragt werden. Das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis kann gegebenenfalls als Straftat bewertet werden.
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Weiterbildung - Fahrerqualifizierungsnachweis
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
Ansprechpartner
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Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
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Fax:
+49 4331 202-295
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info[at]kreis-rd.de
Web:
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Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
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Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
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Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
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Mi. geschlossen
Fr.
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Rendsburger Straße 109
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Fr 8.00-12.00 Uhr
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