Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein

Auf Antrag können bestimmte Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein gefördert werden.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie) Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein.

Folgende Maßnahmen können insbesondere gefördert werden:

  1. Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Wiederbesiedelung, Öffentlichkeitsarbeit,
  2. investive und nicht investive Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Wölfe,
  3. Ausgleich von durch Wölfe entstandenen Schäden, insbesondere an Haustieren.

 

Regionale Hinweise

Wichtige Ansprechpartner in Schleswig Holstein zum Thema Wolf

Für die Meldung von Wolfshinweisen und Schadensfällen wenden Sie sich bitte an die Notfallhotline: 0174 / 63 30 335

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/ansprechpartnerHotlineWolf.html;jsessionid=00082C8D463E9629334D08010CF292CB.delivery2-master

 

 

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

 

Keine

 

Keine

 

  • Kosten und Finanzierungsplan,
  • Erklärung zur Förderung durch andere Stellen,
  • Erklärung, ob allgemein oder für das betreffende Vorhaben ein Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) besteht,
  • bei Zahlungen in Wolfsgebieten ein geeigneter Nachweis über getätigte Präventionsmaßnahmen,
  • Erklärung über die De-minimis-Beihilfen bei Beantragung von Agrarbeihilfen.

 

  • Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie),
  • § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Wolfsrichtlinie

§ 15 UStG

 

Formloser Antrag

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf dem Landesportal Landwirtschaft und Umwelt.

Maßnahmen des Artenschutzes

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr


Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Postanschrift:

24171 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.