Namensänderung (öffentlich-rechtlich)
Namensänderung außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (BGB), also nicht z.B. auf Grund Eheschließung oder Ehescheidung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sofern Sie eine Änderung Ihres Familien- und/oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht zum Beispiel bei Eheschließung oder -scheidung) begehren, müssen Sie eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen.
Folgendes müssen Sie beachten:
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt, Namensänderungsbehörde).
Auskunft ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen erteilt die zuständige Behörde.
Bitte beachten Sie:
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich in der Behörde. Die vorgelegten Originalunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück. Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
Die zuständige Stelle veranlasst die Folgebeurkundung über die Namensänderung oder die Namensfeststellung im Geburtenregister und im Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister. Sie benachrichtigt die für die Wohnung des Betroffenen zuständige Meldebehörde von der Änderung oder Feststellung des Namens.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-103
E-Mail:
u.kasper[at]amt-achterwehr.de
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.