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Naturschutz

Naturschutz dient der Erhaltung und Wiederherstellung der Natur und Landschaft.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen.

Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

 

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG),
  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG),
  • Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO).

BNatSchG

LNatSchG

NatSchZVO

 

Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Schleswig-Holstein" finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Informationen zum Naturschutz in Schleswig-Holstein

 

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de

Postanschrift:

Postfach 905
Kaiserstraße 8
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Kristina Achilles Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-1294   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: kristina.achilles[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 111  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Ralf-Dieter Beck Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-176   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: ralf-dieter.beck[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 106  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Nicole Kirsch Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-490   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: nicole.kirsch[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 107  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Alexander Klimek Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-520   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: alexander.klimek[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 114  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Henning Willers Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-304   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: henning.willers[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 114  


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

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Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
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