Photovoltaikanlage: Anmeldung beim Finanzamt
Photovoltaikanlagen müssen beim Finanzamt angemeldet werden, wenn der Betreiber mit diesen Anlagen Gewinne - im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit - erzielt.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach handelt nicht gewerbsmäßig nach § 14 Gewerbeordnung (GewO), sondern verwaltet eigenes Vermögen mit der Folge, dass es keiner Gewerbeanmeldung bedarf. Dies gilt auch, wenn der Eigentümer auf dem Dach des Hauses, dass er vermietet, eine entsprechende Anlage installiert und den Strom entweder für das Mietobjekt oder durch Einspeisung in Form der Einspeisevergütung für sich selbst nutzt.
Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der GewO liegt grundsätzlich dann vor, wenn jemand gewerbsmäßig fremde Hausdächer anmietet und darauf Photovoltaikanlagen errichtet, um daraus Gewinne als Bestandteil seiner Erwerbstätigkeit zu erzielen.
Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern von landwirtschaftlichen Gebäuden ist entscheidend, ob die Dächer zum Hauptbetrieb und damit zur sogenannten Urproduktion, die gemäß § 6 GewO nicht der Gewerbeordnung unterliegt, installiert werden.
Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, erzielen Betreiber von Photovoltaikanlagen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die im Rahmen einer Einkommensteuer- oder Feststellungserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzugeben sind.
Keine
Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
- Handwerksrolle: Eintragung Betriebsleiter
Ansprechpartner
Finanzamt Kiel (ehemals Kiel-Süd und Kiel-Nord)
Feldstraße 23
24105 Kiel
Tel:
+49 431 602-0
|
Fax:
+49 431 602-1009
E-Mail:
poststelle[at]fa-kiel.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html
Öffnungszeiten:
Mo, Do und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Di: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
(und nach Vereinbarung).
Finanzamt Rendsburg
Kieler Straße 19
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 598-0
|
Fax:
+49 4331 598-2770
E-Mail:
poststelle[at]fa-rendsburg.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.