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Publikationen des Landtages

Veröffentlichungen und Publikationen des Schleswig-Holsteinischen Landtages können bestellt oder direkt heruntergeladen werden.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Der Schleswig-Holsteinische Landtag gibt eine Vielzahl von Veröffentlichungen heraus.

Druckversionen können Sie fernmündlich oder auch online bestellen, der Versand erfolgt kurzfristig.
Elektronische Publikationen im PDF-Format können Sie direkt herunterladen.

 

An das Referat für Öffentlichkeitsarbeit beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages oder online unter:

Veröffentlichungen und Informationsbroschüren bestellen

 

Grundsätzlich keine.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Schleswig-Holsteinischer Landtag

 

Ansprechpartner

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Referat für Öffentlichkeitsarbeit (Publikationen)

Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-1639   |   Fax: +49 431 988-1119


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.