Registrierung von Personen beantragen, die Inkassodienstleistungen anbieten
Wer geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchte, muss diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen. Inkassodienstleistung ist die Einziehung fremder oder zum Zwecke der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird.
Registriert werden kann, wer für die Ausübung der Tätigkeit persönlich geeignet und auch zuverlässig ist sowie darüber hinaus über eine besondere Sachkunde (theoretisch und praktisch) verfügt und diese entsprechend nachweist. Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind
Die Registrierung kann von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können jederzeit angeordnet oder geändert werden.
An die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts als zuständige Registrierungsbehörde in Schleswig-Holstein.
Die Gebühr für die Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz beträgt gemäß JVKostO 150,00 Euro (gegebenenfalls zuzüglich Auslagen).
Mit dem Antrag sind insbesondere vorzulegen:
Antragsformulare erhalten Sie über das Justizportal "Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen".
Was sollte ich noch wissen?
Wer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung eines mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbundenen Berufs rechtmäßig niedergelassen ist, darf diesen Beruf unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend und gelegentlich in Deutschland ausüben.
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Informationen zu Gerichten und Justizbehörden
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
- Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Zulassung
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
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Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.