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Schwerbehindertenangelegenheiten

Informationen zu Beratungsmöglichkeiten in Schwerbehindertenangelegenheiten.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Zu den Schwerbehindertenangelegenheiten zählen:

  • Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts (Behindertenberatung),
  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen),
  • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen,
  • Feststellen der Voraussetzungen

    • für die unentgeltliche ÖPNV-Nutzung, das heißt Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr und/oder
    • der Befreiung / Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und

    Ausgabe entsprechender Beiblätter.

 

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).

 

Ansprechpartner

Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Schleswig

Seminarweg 6
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 8060   |   Fax: +49 4621 29583
E-Mail: post.sl[at]lasd.landsh.de


Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.