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Sonderpädagogische Förderung (Schule / Förderzentrum)

Einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben Schüler/innen, die aus bestimmten Gründen nur mit besonderer Hilfe am Schulunterricht teilnehmen können.Schulische sonderpädagogische Förderung für Menschen mit entsprechendem Bedarf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Schüler/innen haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn sie aufgrund einer Behinderung, ihrer Entwicklung oder einer chronischen Krankheit nur mit besonderer Hilfe am Unterricht einer Grundschule, einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder einer berufsbildenden Schule teilnehmen können und sonstige Förderung nicht ausreichend ist.

Ihre sonderpädagogische Förderung erfolgt in Schleswig-Holstein nach Art ihrer Beeinträchtigung in einem oder mehreren Förderschwerpunkten:

  • Lernen,
  • Sprache,
  • Emotionale und soziale Entwicklung,
  • Geistige Entwicklung,
  • Körperliche Entwicklung,
  • Hören
  • Sehen,
  • Autismus,
  • Unterricht kranker SchülerInnen.


Die Förderung erfolgt bei Bedarf durch Sonderschullehrkräfte von rund 100 Förderzentren aus allen allgemein bildenden Schulen, allen Altersgruppen und allen Förderschwerpunkten. In den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Sehen erfolgt die Förderung auch im vorschulischen Bereich.

Sollte die Schülerin/der Schüler auch mit diesen Hilfen nicht ausreichend gefördert werden können, so wechselt sie/er er in das Förderzentrum, um dort befristet oder längerfristig gefördert zu werden.

Förderschwerpunkte

 

An Ihre Schule. Diese gibt Ihnen Auskunft über das für Sie in Frage kommende Förderzentrum.

 

Keine

 

Keine

 

  • Ärztliche Befundberichte, sofern vorhanden, und
  • gegebenenfalls vorhandene Gutachten.

 

  • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
  • Landesverordnung über die sonderpädagogische Förderung (SoFVO).

SchulG

SoFVO

 

Weitere Informationen zum Thema "Sonderpädagogische Förderung" finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".

Sonderpädagogische Förderung

 

Ansprechpartner

Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule

Lutherstraße 14
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 8070   |   Fax: +49 4621 807111
E-Mail: LFZ-HuK[at]schule.landsh.de

Mitarbeiter (Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule)

Herr Lars Krackert Icon Vcard



Landesförderzentrum Sehen, Schleswig

Lutherstraße 14
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 8075   |   Fax: +49 4621 807405
E-Mail: lfs-schleswig[at]schule.landsh.de

Mitarbeiter (Landesförderzentrum Sehen, Schleswig)

Herr Klaus Wißmann Icon Vcard



Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.