Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung
Wer eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Behörde. Sie müssen die Festsetzung schriftlich beantragen. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, Ausstellung oder einen Markt abhalten, sind jedoch gleichzeitig auch zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet. Die Veranstaltung wird von der zuständigen Stelle jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.
Weitere Voraussetzungen:
Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.
Die Gebühr für die Festsetzung einer Veranstaltung beträgt 232,00 (Erstantrag) beziehungsweise 70,00 (Folgeantrag).
Die Behörde kann weitere Unterlagen anfordern (zum Beispiel eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung).
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
- Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten
- Reisegewerbe: Sonn- und Feiertagsruhe - Ausnahme
- Veranstaltungen: Regionale Veranstaltungen - Anmeldung
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-103
E-Mail:
u.kasper[at]amt-achterwehr.de
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
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