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Volkshochschule

Volkshochschulen sind öffentliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung.Selbstverständnis der VHS


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Volkshochschulen (VHS) sind öffentliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf kommunaler Ebene und leisten einen Beitrag für das lebensbegleitende Lernen von Erwachsenen.

Die Volkshochschulen handeln im öffentlichen Auftrag und sind weder ideologischen noch kommerziellen Interessen unterworfen. Als eigenständiger Teil des Bildungswesens kooperieren sie mit den verschiedensten Trägern, um die inhaltliche Orientierung ihrer Angebote mit den Zielen der Erwachsenenbildung zu verbinden und leisten in diesem Sinne einen bedeutenden Beitrag für die soziale, geistige und kulturelle Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger.

Die Volkshochschulen in Schleswig-Holstein bieten ein flächendeckendes Angebot allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Bildung beispielsweise in Form von Vorträgen, Kursen, Seminaren, Workshops, Arbeitsgemeinschaften, Gesprächskreisen zur Allgemein- oder Weiterbildung an. Das VHS-Bildungsangebot umfasst die Grundbereiche beruflicher Qualifizierung, Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Geschichte, Politik, Psychologie, Philosophie, Kunst, Länder- und Heimatkunde, Naturwissenschaft, Technik, künstlerisches und handwerkliches Gestalten, Sprachen, Hauswirtschaft sowie Gesundheitsbildung.

 

  • An die Volkshochschule (VHS) oder
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk sich die VHS befindet.

 

Genaue Auskunft hierüber erteilt die VHS.
In der Regel können Sie gegebenfalls einzuhaltene Fristen auch den Programmen der VHS entnehmen.

 

Über die Höhe der Gebühren erteilt die jeweilige VHS Auskunft.
In der Regel können Sie die Gebühr auch den Programmen der VHS entnehmen.

 

Weitere Informationen finden Sie beim Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holstein e. V. (VHS SH e. V. ) und beim Verband Deutscher Volkshochschulen.

VHS SH e. V.

Deutscher Volkshochschul-Verband

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Frau Tetens Icon Vcard

Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei

Tel: +49 4340/409-205   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: v.tetens[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 3  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Herr Wolfeil Icon Vcard

Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei

Tel: +49 4340/409-206   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: m.wolfeil[at]amt-achterwehr.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 3  


Amt Achterwehr - Kämmerei

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000   |   Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: finanzabteilung[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.