Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Wer wild lebende Pflanzen, zum Beispiel Pilze, gewerbsmäßig sammeln oder verarbeiten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie wild lebende Pflanzen zum Beispiel im Wald, wie Pilze, Beeren und Kräuter, gewerbsmäßig sammeln oder verarbeiten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers. Handelt es sich dabei um besonders geschützte Pflanzen im Sinne des Naturschutzrechts, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle.
Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.
Keine
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz hat die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.
- Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
- Registrierung von Personen beantragen, die Inkassodienstleistungen anbieten
- Spendenquittung erstellen
- TV-Programme bundesweit anbieten: Erlaubnis
Ansprechpartner
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Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 704-0
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Fax:
+49 4347 704-116
E-Mail:
Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
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