Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Sofern Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreiben, müssen Sie eine Änderung dieser Anlage bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wer eine prüfpflichtige Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder wesentlich ändern will oder an dieser Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, hat dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.
An die Untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Anzeige ist mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich an die Untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu richten.
Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Anzeige muss Angaben enthalten
Formulare sind auf der Homepage der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt als Download verfügbar.
Was sollte ich noch wissen?
Nicht anzeigepflichtig ist das Errichten von
Weitere Informationen finden Sie bei:
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-1262
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
michael.bantin[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
008
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-664
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
christian.maak[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
010
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-575
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
kai.rahn[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
008
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-510
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
iris.stoffregen[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
009
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-522
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
umwelt[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
009
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.