Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen

Wer durch rechtsextremistische Gewalt gefährdet wird, kann sich an das BKA wenden. Bei akuter Gefahr 110 wählen!


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Die zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen nimmt Hinweise von Bürgern entgegen, die

  • sich durch rechtsextremistische Gewalt selbst gefährdet sehen oder
  • von rechtsextremistischen Gewalttätern bedroht werden.

Sie leitet diese an die zuständigen Landespolizeibehörden weiter.

Sollte eine akute Gefahr für Leib oder Leben bestehen, muss der polizeiliche Notruf 110 gewählt werden.

 

An die Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen:
Tel.: +49 2225-8924240 (täglich 00:00 - 24:00)

 

Keine

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeskriminialamtes (BKA).

BKA

 

Ansprechpartner

Bundeskriminalamt (BKA)


65173 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel: +49 611 55-0   |   Fax: +49 611 55-12141
Web: www.bka.de/


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.