Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) bauen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.
Kurztext
Voraussetzungen
Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Sie tragen die Kosten für den Bau der Gehwegüberfahrt.
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-111
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
m.hamann[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
15
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-112
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
r.schwiersch[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
14
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-114
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
sebastian.thoms[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
16
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-111
E-Mail:
m.hamann[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-112
E-Mail:
r.schwiersch[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-114
E-Mail:
m.hamann[at]amt-achterwehr.de
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel:
0431 3830
|
Fax:
0431 383-2754
E-Mail:
gst[at]lbv-sh.landsh.de
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
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Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
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