Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Kurztext
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland eine Abwasserabgabe erhoben.
Regionale Hinweise
Es werden die Verbrauchsabrechnungen für die amtsangehörigen Gemeinden erstellt.
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle einreichen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.
Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
Regionale Hinweise
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in den entsprechenden Abwassersatzungen des Amtes bzw. der Gemeinden.
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.
Was sollte ich noch wissen?
Im Gegensatz zur Abwassergebühr ist der Abwasserbeitrag einmalig zu leisten. Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer/in einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Übersicht über die fachlich zuständigen Behörden sowie Ansprechpartner finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ansprechpersonen für den Bereich Wasser
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilungsleiter
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei
Tel:
+49 4340/409-201
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
m.carstensen[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Obergeschoss
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Zimmer:
31
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei
Tel:
+49 4340/409-203
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
c.doose[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
4
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei
Tel:
+49 4340/409-205
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
v.tetens[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
3
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Sachbearbeiterin
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei
Tel:
+49 4340/409-204
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
b.warnholz[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Obergeschoss
|
Zimmer:
31
Amt Achterwehr - Kämmerei
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
finanzabteilung[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr