Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Pkw, Ihres Motorrads oder Ihres Anhängers, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
Halterdaten verändern sich bei der Änderung des Namens, zum Beispiel durch Heirat. Auch bei einem Umzug müssen Sie die Änderung der Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.
Technische Daten verändern sich zum Beispiel bei:
Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen
Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.
Kurztext
Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
Bei Anhängern auÃerdem:
Je nachdem, welche Ãnderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:
Bei Ãnderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der StraÃenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Ãnderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:
Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:
Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-644
|
Fax:
+49 4331 202-205
E-Mail:
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage:
3. OG
|
Zimmer:
342
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
Teichkoppel 72
24161 Altenholz
Tel:
+49 431 320979-26
|
Fax:
+49 431 320979-22
E-Mail:
zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Öffnungszeiten:
Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr.
07:00 - 11:00 Uhr
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde
Tel:
+49 4351 66676-0
|
Fax:
+49 4351 66676-29
E-Mail:
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Postanschrift:
Rendsburger Straße 109
24340
Eckernförde
Öffnungszeiten:
Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 8.00-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt
Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Tel:
+49 4871 36-5312
|
Fax:
+49 4871 36-536
E-Mail:
zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Zutritt nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00-11:00 Uhr