Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratulieren der Ministerpräsident oder/und der Bundespräsident.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren
sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 90. und 100. sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.
Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65sten, des 70sten und des 75sten Hochzeitstages.
Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.
Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.
Erlass des Innenministeriums vom 12.Dezember 2003 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1034), geändert durch Erlass des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 25. September 2006 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1380)
Erlass - Ehrung der Alters und Ehejubilare
Ansprechpartner
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24239 Achterwehr
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Fax:
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Web:
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Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
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+49 4340 409-031
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k.grabke[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Hauptamt)
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+49 4340 409-033
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Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-1915
E-Mail:
ehrungen[at]stk.landsh.de
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24171 Kiel