Baustatik: Prüfingenieurin / Prüfingenieur - Anerkennung
Als "Prüfingenieur/in" darf sich nur bezeichnen, wer vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein anerkannt wurde.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Prüfingenieur/in für Standsicherheit ist, wer als solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen.
Um als Prüfingenieur/in für Standsicherheit in Schleswig-Holstein anerkannt zu werden, muss sich der Bewerber einer umfangreichen Prüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen.
Voraussetzungen:
Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Sie Bauvorhaben von mindestens durchschnittlichem beziehungsweise höherem Schwierigkeitsgrad bearbeitet haben.
Die Anerkennung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs für Standsicherheit erfolgt für eine oder auch mehrere der Fachrichtungen
Für Bewerber/innen, die bereits in einem anderen Bundesland als Prüfingenieur/in für Standsicherheit anerkannt waren, gilt ein gesondertes, vereinfachtes Verfahren.
An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 27.
Die Anerkennung ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen. Die Frist kann auf Antrag jeweils um höchstens fünf Jahre verlängert werden.
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO), Anlage 1, Tarifstelle 9 ff. an.
Der Antrag ist formlos zu stellen. Dem Antrag sind die für die Anerkennung erforderlichen Nachweise beizufügen, insbesondere
Die anerkennende Stelle kann, soweit erforderlich, weitere Unterlagen anfordern. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Auf die Anerkennung besteht kein Rechtsanspruch. Eine Anerkennung begründet keinen Anspruch auf Erteilung von Prüfaufträgen.
Die Tätigkeit als Prüfingenieur für Standsicherheit ist ausschließlich im Rahmen einer Beauftragung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde zulässig. Prüfingenieure für Standsicherheit unterstehen der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde.
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Erlaubnis als Buchmacher beantragen
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
- Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb
Ansprechpartner
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-2833
E-Mail:
poststelle[at]im.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Postanschrift:
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