Berufsausbildung: Überbetriebliche Ausbildung
Die überbetriebliche Ausbildung erfolgt in der Regel in den Bildungszentren.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Unter überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung (ÜLU) oder überbetrieblicher Ausbildung (ÜLA) versteht man Teile der Ausbildung, die von Auszubildenden aus verschiedenen Betrieben genutzt werden, weil die einzelnen Betriebe diese Ausbildungsteile nicht selbst erbringen können. Sowohl das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als auch das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) sehen vor, dass Teile der Berufsausbildung in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätten durchgeführt werden, wenn und soweit es die Berufsausbildung erfordert. Die überbetriebliche Ausbildung ist in Deutschland ein fester Bestandteil der Berufsausbildung.
Die Anforderungen an Ausbildungsbetriebe, Ausbilder und Auszubildende nehmen ständig zu, da die rasche technische Entwicklung den Lernstoff umfangreicher und komplizierter macht. Besonders kleine und mittlere Unternehmen können deshalb nicht mehr alle dem Berufsbild entsprechenden Spezialkenntnisse sowie technischen und technologischen Fertigkeiten vermitteln. Die überbetriebliche Ausbildung ergänzt die betriebliche Lehre und entlastet damit die Betriebe.
Die Kurse der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sind berufsspezifische, praktische Kurse. Sie werden in der Regel in den Bildungszentren der Handwerksorganisationen durchgeführt. Die Kosten werden von den Ausbildungsbetrieben selbst getragen und durch Zuschüsse des Landes und des Bundes ermäßigt.
Wenden Sie sich an die zuständige Kammer. Diese kann sein:
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Die Teilnahme an allen vorgeschriebenen Pflichtkursen ist ein Teil der Berufsausbildung. Nur wer sie erfolgreich absolviert hat, wird zur Abschluss- oder Gesellenprüfung zugelassen. Pflicht sind alle Kurse, die die Vollversammlung der jeweiligen Berufskammer als obligatorisch definiert hat.
Weitere Informationen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
HWK Lübeck - Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Ansprechpartner
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24105 Kiel
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+49 431 57935-20
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freitags von 08:30 h bis 16:00 h
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0049461 866-110
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Bergstraße 2
24103 Kiel
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+49 431 5194-0
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+49 431 5194-234
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infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
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Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
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24768 Rendsburg
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+49 4331 9453-0
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+49 4331 9453-199
E-Mail:
lksh[at]lksh.de
Web:
www.lksh.de
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Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
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Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
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+49 46 21 939-10
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Fax:
+49 46 21 939-126
E-Mail:
info[at]notk-sh.de
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www.notk-sh.de
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Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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