Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Erlaubnis zum Betreiben einer Besamungsstation oder einer Embryo-Entnahmeeinheit erhalten.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine nationale Besamungsstation oder eine Embryo-Entnahmeeinheit betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Einrichtung mit ihren Betriebsteilen sowie auf die jeweilige Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Sie kann anschließend neu erteilt werden.
Kurztext
Liste der für Tierzucht zuständigen Behörden
Sie müssen die Erlaubnis zum Betrieb schriftlich bei der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Tierzuchtbehörde beantragen:
Voraussetzungen
- Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen
- Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Futtermittelkontrolle
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-7239
E-Mail:
schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Postanschrift:
24171 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr